Wirtschaftsberatung Peter Fückert
+49 151 4677 4571

Leistungsprofil

Lohnabrechnung

Lohnsteuer – mittlerweile kein Fremdwort mehr im französischen Lohnsystem. Bei Einsatz eines Zeitarbeiters auf deutschem Gebiet ist gemäß § 38 Abs. 1 Ziffer 2 EStG auch ein ausländischer Verleiher zum Lohnsteuereinbehalt ab dem ersten Einsatztag verpflichtet; ein Dickicht an zu beachtenden Vorschriften, in dem Sie sich schnell unangenehm verheddern können.

Image Description

Ich erkläre Ihnen das System und biete Ihnen den Einsatz eines auf die Bedürfnisse ausländischer Zeitarbeit-Unternehmen abgestimmten Lohnsteuer-Kalkulationsprogramms, mit dem Sie zuverlässig und schnell die Steuerbelastung der Löhne Ihrer Mitarbeiter ermitteln können. Auf Wunsch importiere ich Ihre Daten in mein zentrales EDV-System und liefere Ihnen die Ergebnisse zur weiteren Verarbeitung.

Reisekosten – über die Jahre hinweg einer ständigen Fortentwicklung der Vorschriften unterworfen. Bei falscher Anwendung drohen nach Lohnsteueraußenprüfungen Nachforderungsbescheide gegenüber dem Arbeitgeber in erheblicher Höhe. Ich erkläre Ihnen die aktuelle Interpretation der deutschen Finanzverwaltung, zeige Ihnen die korrekte Anwendung und liefere Ihnen das dafür nötige Werkzeug.

Die Befreiung vom deutschen Lohnsteuereinbehalt (Vorabfreistellung) oder die Berücksichtigung familienbezogener Vergünstigungen (z.B. Lohnsteuerklasse III) liegt naturgemäß im Interesse Ihrer Mitarbeiter. Aber Vorsicht – deutsches Einkommensteuerrecht und deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen sehen enge Grenzen vor, die nur in seltenen Fällen eingehalten werden können. Nicht nur die Beschaffung der Besteuerungsmerkmale über die deutsche Steuer-ID sowie die korrekte Berechnung der Lohnsteuer, sondern auch die elektronischen Meldungen an die Finanzverwaltung sowie die termingerechte Abführung der Steuerbeträge werden sichergestellt und laufend überwacht.

Um Ihren Mitarbeitern, Grenzgänger oder Grenzpendler, die Rückerstattung der in Deutschland einbehaltenen Lohnsteuer zu erleichtern, besorge ich Ihnen die Formulare, auf die Sie die entsprechenden Daten direkt aus Ihrem Programm übertragen können.

Steuerlicher Rat unterliegt in Deutschland engen Grenzen. Daher darf ich Ihnen diese Dienstleistung nur im Rahmen meiner freiberuflichen Zusammenarbeit mit einer Steuerberatungs-Kanzlei anbieten, eine der wenigen Spezialisten für Fragen der grenzüberschreitenden Zeitarbeit. Alle vier Jahre wird das zuständige Betriebsstättenfinanzamt Ihr Unternehmen prüfen, nicht bei Ihnen vor Ort in Frankreich, sondern in Deutschland, zum Beispiel in den Räumen der Steuerberatungs-Kanzlei in Saarbrücken, die Ihre Interessen mit meiner Unterstützung kompetent vertreten wird.

> Sozialversicherung

Kontaktieren Sie uns!

fückert consult interim
Dipl. Betriebswirt Peter Fückert

Der Spezialist für französisch-sprachige Unternehmen mit von Frankreich und Luxembourg ausgehend grenzüberschreitender Zeitarbeit nach Deutschland.

KONTAKT

Gaußstraße 65
D - 66123 Saarbrücken

Mobil: +49 151 4677 4571
Telefon: +49 681 34 551

fci@fueckert.eu
www.fueckert.eu