

Ich erkläre Ihnen das System und biete Ihnen ein auf die Bedürfnisse ausländischer Verleiher abgestimmtes
Lohnsteuer-Kalkulationsprogramm, mit dem Sie zuverlässig und schnell die Steuerbelastung der Löhne Ihrer
Mitarbeiter ermitteln können. Auf Wunsch importiere ich Ihre Daten in mein zentrales EDV-System und
liefere Ihnen die Ergebnisse zur weiteren Verarbeitung.
Reisekosten – seit 2008 werfen die neuen Lohnsteuerrichtlinien bisherige Grundsätze der steuerfreien Berücksichtigung über Bord. Bei falscher Anwendung drohen nach Lohnsteueraußenprüfungen Nachforderungsbescheide in erheblicher Höhe. Ich erkläre Ihnen die aktuelle Interpretation der deutschen Finanzverwaltung, zeige Ihnen die korrekte Anwendung und liefere Ihnen das dafür nötige Werkzeug.
Die Befreiung von der Lohnsteuerbelastung (Vorabfreistellung) oder die Berücksichtigung familienbezogener Vergünstigungen (Lohnsteuerklasse III) liegt naturgemäß im Interesse Ihrer Mitarbeiter. Aber Vorsicht - das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen sieht enge Grenzen vor, die nur in seltenen Fällen eingehalten werden können.
Um Ihren Mitarbeitern, Grenzgänger oder Grenzpendler, die Rückerstattung der gezahlten Lohnsteuer zu erleichtern, besorge ich Ihnen die Formulare, auf die Sie die entsprechenden Daten direkt aus Ihrem Programm übertragen können.
Zahlen Sie deutsche Mehrwertsteuer? Ich vermittle Ihnen den Kontakt zur Rückerstattung dieser Beträge.
Steuerlicher Rat unterliegt in Deutschland engen Grenzen. Daher darf ich Ihnen diese Dienstleistung nicht anbieten. Aber die wenigen Spezialisten unter den deutschen Steuerberatern für Fragen der grenzüberschreitenden Zeitarbeit vermittle ich Ihnen jederzeit gerne und schnell.