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Januar

16.01.2009

Zones environnement : Sechs weitere Umweltzonen zum 1. Januar 2009 in Baden-Württemberg


Seit Beginn des neuen Jahres sind in Baden-Württemberg sechs weitere Umweltzonen eingerichtet (http://www.fueckert-consult-interim.de/download/pdf/zones_environnement_bawue.pdf). Für Fahrzeuge ohne Umweltplakette oder Ausnahmegenehmigung bleibt danach die Zufahrt in Karlsruhe, Ulm, Heilbronn, Pforzheim, Mühlacker, und Herrenberg versperrt. Verstöße können mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in der Verkehrsdatei in Flensburg geahndet werden. Damit sind in Baden-Württemberg insgesamt in 15 Städten Umweltzonen in Kraft.

Aber auch bundesweit sind in den letzten Monaten wieder neue Umweltzonen hinzugekommen: Zum 15. Februar 2009 wird es dann insgesamt 34 Umweltzonen in Deutschland geben mit teilweise unterschiedlichen Anforderungen an die Ausstattung der Fahrzeuge und teilweise unterschiedlichen Möglichkeiten bzw. Restriktionen für Ausnahmegenehmigungen!

Unter www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/docs/view/gbu_as_ubaliste_uzonen.pdf  können Sie sich einen Überblick verschaffen, wenn Sie mit Ihren Fahrzeugen in verschiedenen Städten agieren: Ersichtlich ist hieraus beispielsweise, mit welcher Umweltplakette Sie in der jeweiligen Umweltzone bis zu welchem Zeitpunkt einfahren dürfen. Über die angegebenen Links können Sie sich auch Karten sowie weitere Informationen zu den einzelnen Umweltzonen herunter laden.

Kfz-Halter, die in die Umweltzonen o.g. Städte einfahren müssen, sollten sich - soweit noch nicht geschehen - möglichst rasch Umweltplaketten besorgen oder sich um eine mögliche Nachrüstung oder eine Ausnahmegenehmigung für die betroffenen Fahrzeuge kümmern. Unter dem Link http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/29305/ sind u.a. detaillierte Informationen zur Plakettenausgabe, zur Vorgehensweise bei Nachrüstung und Beantragung von Ausnahmegenehmigung sowie zu allen weiteren Umweltzonen in Deutschland zu finden 

Quelle: IHK Freiburg, Newsletter vom 15.01.2009



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